Beiträge
Sonstige Urteile / WEG und Mietrecht / Allgemein
Vorlage der Originalvollmacht
Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der
Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, falls sich die Stimme auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.
OLG München, Beschluss vom 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
(18.10.2012) Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als erster Rettungsweg, so das VG Düsseldorf (Az. 25 K 7918/08). Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Mieter sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert.
Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch die Verjährung diverser Ansprüche, wie z. B. für vertragliche Ansprüche aus Mietverhältnissen, Ansprüche nach WEG (z.B. Hausgeld) und Schadenersatzansprüche (ausgenommen mietvertragliche Ersatzansprüche, die in der 6-Monats-Frist verjähren). Die Verjährungsfrist für privatrechtliche Ansprüche beträgt nach § 195 BGB bekanntlich 3 Jahre, sofern durch Gesetz oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber hiervon Kenntnis erlangt hat. Ist ein Anspruch somit im Jahre 2009 entstanden, verjährt er am 31. Dezember 2012.
Durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags beim Mahngericht kann die Verjährung gehemmt werden. In der Praxis werden daher häufig kurz vor Ablauf eines Kalenderjahres Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides bei Gericht eingereicht, um so die Verjährung noch zu hemmen.
Praxistipp
Es ist zu empfehlen, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides im automatisierten Mahnverfahren in Niedersachsen noch vor den Feiertagen zu stellen, um der Verjährung von Ansprüchen entgegenzuwirken.
Autor: Anett Hübner, Rechtsfachwirtin - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Grillen - Überblick über die Rechtslage
Rechtlich ist das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zunächst einmal nicht verboten. Der Vermieter kann aber das Grillen durch Mietvertrag oder Hausordnung untersagen oder einschränken. Auch der Nachbar darf nicht übermäßig zugeräuchert worden. Im Laufe der Jahre sind zu der Frage des "Grillens" zahlreiche Urteile ergangen. Hier finden Sie einen Überblick aller wichtigen Urteile zum Thema "Grillen".
Ein Mietverwalter hat beim Abschluss neuer Mietverträge alles zu unterlassen, was auch nur zu einer Gefährdung bestehender Mietverhältnisse führen kann. Hierauf weist das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom
Weitere Beiträge...
- Sittenwidrig überhöhte Vergütung: Schlüsselnotdienst muss bei Wucher zuviel berechnetes Geld zurückerstatten
- Mandant kann Anwaltshonorar nicht aufgrund ausbleibenden Erfolgs kürzen
- Bezahlung per Scheck: Wann ist ein Skontoabzug zulässig?
- Bei offensichtlichem Abrechnungsfehler kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren und Nachforderungen stellen

