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Beiträge

Sonstige Urteile / WEG und Mietrecht / Allgemein

Vorlage der Originalvollmacht

Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf  Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der

Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, falls sich die Stimme auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.

OLG München, Beschluss vom 11.12.2007 - 34 Wx 91/07

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(18.10.2012) Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als erster Rettungsweg, so das VG Düsseldorf (Az. 25 K 7918/08). Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Mieter sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert.

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Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch die Verjährung diverser Ansprüche, wie z. B. für vertragliche Ansprüche aus Mietverhältnissen, Ansprüche nach WEG (z.B. Hausgeld) und Schadenersatzansprüche (ausgenommen mietvertragliche Ersatzansprüche, die in der 6-Monats-Frist verjähren). Die Verjährungsfrist für privatrechtliche Ansprüche beträgt nach § 195 BGB bekanntlich 3 Jahre, sofern durch Gesetz oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber hiervon Kenntnis erlangt hat. Ist ein Anspruch somit im Jahre 2009 entstanden, verjährt er am 31. Dezember 2012.

Durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags beim Mahngericht kann die Verjährung gehemmt werden. In der Praxis werden daher häufig kurz vor Ablauf eines Kalenderjahres Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides bei Gericht eingereicht, um so die Verjährung noch zu hemmen.

Praxistipp

Es ist zu empfehlen, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides im automatisierten Mahnverfahren in Niedersachsen noch vor den Feiertagen zu stellen, um der Verjährung von Ansprüchen entgegenzuwirken.

Autor: Anett Hübner, Rechtsfachwirtin - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grillen - Überblick über die Rechtslage

 

Rechtlich ist das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zunächst einmal nicht verboten. Der Vermieter kann aber das Grillen durch Mietvertrag oder Hausordnung untersagen oder einschränken. Auch der Nachbar darf nicht übermäßig zugeräuchert worden. Im Laufe der Jahre sind zu der Frage des "Grillens" zahlreiche Urteile ergangen. Hier finden Sie einen Überblick aller wichtigen Urteile zum Thema "Grillen".

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Ein Mietverwalter hat beim Abschluss neuer Mietverträge alles zu unterlassen, was auch nur zu einer Gefährdung bestehender Mietverhältnisse führen kann. Hierauf weist das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom 11.05.2006 (Aktenzeichen 5 U 1805/05) hin. Lässt sich insoweit eine Pflichtverletzung des Verwalters feststellen, so muss dieses nicht ohne weiteres zu einem Schadensersatzanspruch führen. Ob ein Mietverwalter seine Pflichten auch subjektiv verletzt hat, hängt von einer wertenden Gesamtschau seines Verhaltens ab. Im zugrunde liegenden Fall war die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

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