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Eigentümer- versammlung, Tips und Urteile von RA Fritsch PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 17. Januar 2012 um 12:44 Uhr

"Minenfeld Eigentümerversammlung"

Tipps und Praxishilfen rund um den wichtigsten Tag des Jahres

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch

Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Solingen; beratendes Mitglied im BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V.; Mitglied der ARGE Miet- und Immobilienrecht im DAV Deutscher Anwalt Verein;
Sozius der Kanzlei Krall, Kalkum & Partner GbR, Birkenweiher 13, 42651 Solingen, Tel.: 0212 / 22210-0,
Fax: 0212 / 22210-40, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. , Homepage: www.krall-kalkum.de

Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zeigt, dass den Formalien rund um die Einberufung und Abhaltung einer Eigentümerversammlung oft zu wenig Beachtung geschenkt wird.

Vielfach wird auf die Einhaltung wichtiger Formalien verzichtet, weil die Wohnungseigentümer nicht mit "unnötigen Spitzfindigkeiten" aufgehalten werden wollen.

Gerade diese Einstellung öffnet dem übelwollenden Wohnungseigentümer ein reiches Betätigungsfeld, wenn es um die Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen auf der Grundlage formaler Mängel geht.

Solche Auseinandersetzungen können durch Beachtung einiger weniger Grundregeln weitgehend ausgeschlossen werden.

Auch wird der Vorbereitung und dem Konzept der Eigentümerversammlung zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

Eine geschickt aufgebaute Tagesordnung, vorformulierte Beschlussvorschläge und die Einhaltung eines strikten Versammlungs- und Protokollierungskonzepts sind die Grundlagen einer erfolgreichen Eigentümerversammlung.

Hinzu kommt ein faires, aber professionell kompromissloses "Handling" der Besserwisser und Querulanten, die den Ablauf und den Erfolg einer Eigentümerversammlung empfindlich stören können.

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Zum schmunzeln: Ein Bittgesuch an den Hausverwalter PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 17. Januar 2012 um 12:42 Uhr

Sehr geehrter Hausverwalter!

Vorerst möchte ich mich für die schöne Wohnung recht herzlich bedanken und ersuche sie um die Trockenlegung der Selbigen. Da sie es mir vor dreizehn Jahren versprochen haben. Nun habe ich Rheumatismus und ein Kind, was auf die Feuchtigkeit zurückzuführen ist. Ich muss sie dringend bitten mich in kürzester Zeit zu befriedigen, sonst sehe ich mich vergenotwendigt und muss mich an die Öffentlichkeit wenden. Da könnte es passieren, dass sie noch weitere Beschwerden erhalten. Vielleicht lieber Herr Hausverwalter könnten sie das Nächste mal mehr Verhütungsmittel hinein geben lassen, um die Feuchtigkeit in den Griff zu bekommen. Denn ich kann mir solche Krankheiten nicht leisten, weil ich meinem Mann den Haushalt führen muss und dann braucht er mich fallweise noch für andere Zwecke. Sie müssen wissen Herr Hausverwalter. Was ich für meinen Mann bin, bin ich auch noch für viele andere, denn wo eine Hand ist, da ist die zweite nicht sehr weit. Sie werden es an meinem Schreiben schon gemerkt haben, was ich einmal in die Hand nehme, bekommt auch ganz schnell Füße. Und dahingehend ist mein Gesuch zu verstehen, denn ohne Unterstützung Ihrerseits, ist mein Mann aufgeschlagen (aufgehaut ist er). Also er ist am Ende mit seinem Latein, aber ich sage immer, besser ein bisschen Jägerlatein als gar keine Fremdsprachen. Ja und so hat mein Mann gesagt, ich soll ganz schnell an sie dieses Gesuch schreiben, damit sie sich die nasse Stelle ansehen und sofort Abhilfe schaffen können. Aber bitte Herr Hausverwalter, sollten sie vergehindert sein, schicken sie ganz schnell jemand anderen, aber bitte keinen Neuling, der was damit noch nie etwas zu tun gehabt hat. Sonst ist die ganze Arbeit umsonst und für unnötige Arbeiten habe ich ja sowieso meinen Mann. Er versuchte schon einige Male sein Glück, aber die Feuchtigkeit blieb. Noch dazu habe ich vor, ein zweites Kind zu bekommen, da werden sie es sicher verstehen, dass ich meinen Mann nicht länger herum pfuschen lassen kann. Sehr geehrter Herr Hausverwalter, ich freue mich schon auf Ihre Hilfe. Die Nässe ist mir fast unerträglich geworden, sie wissen ja, auch wegen dem zweiten Kind. Sollten Sie Herr Hausverwalter einmal in Not geraten, sei es Ihre Frau wird krank oder sie verreist für längere Zeit um sich zu erholen, so bin ich gerne bereit Ihnen auszuhelfen, auf eine baldige Befriedigung hofft,

Ihre sehr unterlegene Mieterin.

 
Unerwünschte Postwurfsendung: Empfänger kann Unternehmen Zusenden von Postwurfsendung direkt untersagen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 17. Januar 2012 um 12:43 Uhr

Aufkleber am Briefkasten "Werbung - nein danke" ist nicht notwendig / Post darf "Einkauf aktuell" nicht mehr zustellen

Die Klage eines Mannes, der sich gegen die Zustellung der Postwurfsendung "Einkauf Aktuell" der Deutschen Post gerichtlich wehrte, hatte Erfolg und wird nach Auffassung des verantwortlichen Gerichts Folgen für die Werbung durch Postwurfsendungen haben. Demnach kann der Empfänger den Erhalt unerwünschter Werbung durch einen einfachen schriftlichen oder telefonischen Hinweis an das werbende Unternehmen unterbinden. Er ist dagegen nicht verpflichtet, einen Hinweis in Form eines Aufklebers am Briefkasten anzubringen. Vielmehr liegt es in der Verantwortung des Unternehmens, dem Wunsch des Empfängers nachzukommen und für das Unterlassen der Zustellung zu sorgen. Dies geht aus einem Urteil des Landegerichts Lüneburg hervor.

 

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011

- 4 S 44/11 -

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. Januar 2012 um 12:46 Uhr
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Feuchte raus, Frischluft rein PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 05. Januar 2012 um 20:29 Uhr
Zur Freude über die neuen Fenster gesellt sich rasch das Gefühl, dass einem die Luft wegbleibt. Dieser Eindruck ist nicht ganz falsch: Alte Fenster sind zwischen Rahmen und Flügeln immer eine Spur undicht, wirken als Dauerlüftung. Neue Fenster halten so dicht, dass man bewusst mehr lüften muss als zuvor.
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