Laut pinkelnde Mieter dürfen wohnen bleiben
Eine Frau beklagte sich, dass ihr Nachbar zu laut pinkelt sie fühlte sich davon belästigt. Sie forderte Mietminderung. Daraufhin kamen Beamte bei ihr vorbei, um den Lärmpegel zu überprüfen. Und sie entschieden: Der Mann kann nicht gezwungen werden, anders zu pinkeln. Sie darf auch nicht die Miete mindern.
Amtsgericht Wuppertal, Az.: 34 C 262/96