Wir sind fachkompetent
und kennen die gesetze

Persönlichkeit und Fachwissen sind die Basis für unser Handeln.

Zwangsverwaltung

Zur Sicherung von Forderungen kann beim Vollstreckungsgericht die Zwangsverwaltung über das Grundstück des Schuldners beantragt werden. Ordnet das Gericht die Zwangsverwaltung an, haben institutionelle Gläubiger gemäß § 150a ZVG ein Vorschlagsrecht zur Bestellung des Zwangsverwalters. Das Gericht muss diesem Vorschlag entsprechen.
Für institutionelle Gläubiger übernehmen wir als hochqualifizierte Immobilienverwaltung die Zwangsverwaltungen zur Sicherung und Bedienung ihrer Forderungen.
Wir bieten Ihnen eine kompetente zuverlässige Zwangsverwaltung gemäß den Vorschriften der Zwangsverwalterverordnung. Durch ein effizientes Ertrags- und Kostenmanagement sind wir oftmals in der Lage die Erträge aus der Immobilie zu steigern. Davon werden Sie als Gläubiger profitieren.
Sprechen Sie uns an, gerne werden wir Ihnen unser Leistungspaket ausführlich darlegen und Ihnen ein Angebot unterbreiten.


Selbstverständlich stehen wir auch gerne den Gerichten direkt für eine Zwangsverwaltung zur Verfügung.

Verwaltung qualifizierter Verwalter je Wohnung

monatlich netto: 14,50

gewählter Verwalter: 11,50

Differenz mtl. netto: 3,00

€ 3 x 80 Wohnungen = 240,00

+ 19% MwSt.: 45,60

höhere mtl. Vergütung qualifizierter Verwalter: 285,60

€ 285,60 x 12 = 3.427,20

 

vom gewählten Verwalter für das 1.

Abrechnungsjahr zu vertretender Schaden: 20.000,00

Mehrausgaben allein im ersten Abrechnungsjahr: 16.572,80

Diese Zahlen sprechen für sich.

Wie ist die Sache weiter gegangen?

De Eigentümergemeinschaft hat ihren Verwalter aus wichtigem Grund abgewählt und statt dessen den qualifizierten bestellt, der seine Leistungen seinerzeit zu € 16.50 je Wohnung und Monat zzgl. MwSt. angeboten hatte.

Aus Schaden wird man eben klug!

Schlechte Erfahrungen sind teuer.

Rufen Sie uns an oder nehmen Sie mit uns per E-Mail Kontakt auf – wir beraten Sie gerne und übersenden Ihnen unser Angebot mit Referenzliste…