Etwas zu Schmunzeln – kleine Episoden

Etwas zu Schmunzeln – kleine Episoden
 

  

So verschieden wie die Menschen sind, so verschieden sind auch die Situationen, die aus dem Zusammenleben entstehen können.

Hier eine kleine Auswahl was alles so passieren kann.

 
  

Und da war noch . . .

 

. . . der prinzipienbewusste Eigentümer, der bei der Abrechnungsprüfung einen Zinsschaden in Höhe von 5 Pfennig zum Nachteil der Gemeinschaft errechnete und diesen Betrag als Schadenersatz vom Verwalter zurückforderte.

 

…der dünnhäutige Verwalter, der wegen geforderter 5 Pfennig  “Schadenersatz“ für Zinsverlust der betreffenden Eigentümergemeinschaft den Vertrag nicht verlängerte, weil er sich zu sehr darüber ärgerte.

 

…der entsetzte Verwalter, der sich ein Jahr später wieder über die prinzipienbewussten 5 Pfennig „Schadenersatz“ fordernden Eigentümerinnen ärgern musste und dabei erkannte, dass er versehentlich der falschen Eigentümergemeinschaft den „Zinsschaden“ ersetzt und dann den Laufpass gegeben hatte.

 

. . . der nicht im Haus wohnende Eigentümer, der entgegen dem Beschluss der Gemeinschaft prinzipiell keine Bilder im Treppenhaus dulden wollte und seine Forderung erfolglos bis zum Landgericht trug.

 

. . . die verwahrlost lebende Eigentümerin, die sich mit Hilfe eines sehr engagierten Anwaltes über zwei Jahre bis zum Oberlandesgericht erfolglos gegen eine Überprüfung ihrer Wohnung wehrte.

 

. . . die überaus penible Eigentümerin, die ihre Wäsche aus hygienischen Gründen im gemeinsamen Trockenraum nicht mit Wäsche anderer Eigentümer zusammen trocknen wollte und sich ihren Nutzungsplan bei Gericht erstritt.

 

. . . die unerkannt im Haus wohnen wollende Mieterin, die ihre Klingel und ihren Briefkasten unbeschriftet ließ und sich darüber wunderte, dass sie keine Post bekam.

 

. . . der gutgläubige Eigentümer, der unbesehen „pro forma“ von seinem Freund drei Abstellräume als Wohnung kaufte und aus allen Wolken fiel, als er für das monatliche Hausgeld in Anspruch genommen wurde.

 

. . . die besonders sparsame Eigentümergemeinschaft, die ihr Immobilienvermögen einen besonders billigen Verwalter anvertraute, der die sechsstellige Instandhaltungsrücklage unwiederbringlich veruntreute.

 

. . . die aus dem Schaden klug gewordene Eigentümergemeinschaft, die daraufhin uns zum Verwalter bestellte.

 

. . . der vermietende Wohnungseigentümer, der nicht wusste, wer in seiner Wohnung wohnt und wohin er die Rechnung für den Vandalismusschaden schicken konnte.

 

. . . der sparsame Wohnungsmieter, der nur ein Zehntel der Heizkosten seiner Nachbarwohnungen verbrauchte und immer wieder Schimmelpilz in seiner Wohnung beim Vermieter reklamierte

 

. . . der pflichtbewusste Wohnungsmieter, der in seiner Fegewoche anfangs die Straße täglich fegte und von seinen Mitbewohnern in seinem Eifer auf das Normalmaß gebremst werden musste

 

. . . der überraschte Wohnungseigentümer, der beim Kauf seiner Wohnung einen Stellplatz mit erworben hatte, den es gar nicht gab, da die betreffende Grundstücksfläche eine steile Böschung war

 

. . . der entsetzte Wohnungseigentümer, der irgendwann bemerkte, dass er eine völlig andere Wohnung bewohnte als er lt. Teilungserklärung bzw. Kaufvertrag erworben hatte

 

. . . der clevere Wohnungseigentümer, der seine vom Strom abgeklemmte Wohnung mittels Verlängerungsschnur aus dem Treppenhaus versorgen wollte

 

. . . der sparsame Wohnungseigentümer, der jahrelang sein privates Wasser aus dem Wasserhahn der Waschküche zapfte und in seine Wohnung im Obergeschoss schleppte

 

. . . die geschädigte Eigentümergemeinschaft, die daraufhin den Wasserhahn in der Waschküche entfernte und nun selber kein Wasser mehr zum Putzen dort zapfen konnte

 

. . . der verärgerte Wohnungseigentümer, der glaubte ihm wäre Wäsche aus der Waschküche gestohlen worden und die Gemeinschaft veranlasste einbruchshemmende Maßnahmen durchführen zu lassen

 

. . . der verängstigte Wohnungseigentümer, der Jahre später kleinlaut zugab, damals versehentlich die Hose des Nachbarn mit von der Leine genommen zu haben und wegen seiner Angst als Dieb zu gelten, die unsinnige Durchführung der einbruchshemmenden Maßnahmen damals nicht verhinderte

 

. . . der nach Ordnung strebende Wohnungseigentümer, der wegen einem seiner Auffassung nach „falschen Wirtschaftsplan“ eine Beschlussanfechtung einleitete um vom Amts- und Landgericht darüber belehrt zu werden, dass er lediglich einen Zinsschaden in Höhe von nur einer Mark erlitten hätte

 

. . . der großzügige Wohnungseigentümer, der jahrelang trotz mehrfacher Erinnerung des Verwalters sein Hausgeld doppelt zahlte und jedes Jahr seine extrem hohe Überzahlung zurück erhielt

 

. . . der ordnungsliebende Wohnungseigentümer, der in akribischer Feinarbeit eine 17-seitige Hausordnung verfasste und hoffte, dass die übrigen vier Bewohnerparteien sich daran halten würden

 

. . . der bequeme Wohnungseigentümer, der den Heizöllieferanten zurückschickte, da er nicht wisse wo der Einfüllstutzen sei und ihn die Betankung ohnehin nichts angehe

 

. . . der territoriale Wohnungseigentümer, der bei trockengelaufenem Heizöltank dem sonntags persönlich anliefernden Chef der Lieferfirma die Betankung verweigern wollte, da der Lieferant dazu einen Schlauch über die sondergenutzte Gartenfläche legen musste

 

. . . der schelmische Wohnungseigentümer, der den Verwalter fragte: „Wenn die Instandhaltung und Pflege des Gemeinschaftseigentums doch Angelegenheit aller ist, wieso putzt dann meine Frau die Fenster?“

 

. . . der Recht fordernde Wohnungseigentümer, der dem Verwalter androhte, sofort seinen Anwalt einzuschalten, wenn das Flachdach über seiner Wohnung undicht werden sollte

 

. . . der pragmatische Verwalter, der diesem Wohnungseigentümer empfahl bei einer auftretenden Dachundichtigkeit den Verwalter zu informieren, damit er statt eines Rechtsanwaltes einen Dachdecker mit der Reparatur beauftragen könne

 

. . . der vergessliche Verwalter, der eine von ihm selbst einberufene Éigentümer versammlung versäumte und am nächsten Tag alle Eigentümer zu Hause aufsuchte und mit einem Topfblümchen wieder friedlich stimmte (Asche auf mein Haupt)

 

…der bequeme Hausbewohner, der den Schnee seiner Garageneinfahrt lediglich nach beiden Seiten vor die Nachbargaragen schob und sich wunderte, dass er Ärger bekam.

 

…der misstrauische Eigentümer, der nach langer Beobachtungszeit bemerkte, dass er tatsächlich mit seiner Etagenheizung einen Raum der benachbarten Wohnung mit beheizt hatte.

 

…das sparsame Wohnungseigentümerehepaar, das jahrelang das Wasser für ihren Haushalt aus dem Gemeinschaftswasserhahn der Waschküche zapfte und in ihre Wohnung im Obergeschoss schleppte.

 

…die durch Allgemeinwasserentnahme geschädigte Eigentümergemeinschaft, die daraufhin den Wasserhahn in der Waschküche entfernen ließ und von nun an selbst in der Waschküche kein Wasser mehr zum Putzen der Allgemeinräume zapfen konnte.

 

…die übervorsichtige Eigentümergemeinschaft, welche die Zustimmung zum Wohnungs-verkauf verweigern wollte, weil sie befürchtete, dass der Erwerber – übrigens ein Rechtsanwalt -sich nicht am wöchentlichen Fegedienst beteiligen werde und dabei nicht bemerkte welchem Schadenersatzrisiko sie sich bei der Verweigerung ausgesetzt hätte.

 

…der verängstigte Wohnungseigentümer, der in einer Versammlung kleinlaut zugab, vor Jahren versehentlich die Hose des Nachbarn mit von der Leine genommen zu haben und wegen seiner Angst als Dieb zu gelten, die daraufhin erfolgten teuren einbruchshemmenden Maßnahmen seinerzeit nicht verhindert hatte.

 

…der nach Ordnung ums Prinzip strebende Wohnungseigentümer, der wegen, einem seiner Auffassung nach, „falschen Wirtschaftsplan“ eine Beschlussanfechtung einleitete, um vom Amts- und Landgericht darüber belehrt zu werden, dass er lediglich einen Zinsschaden in Höhe von nur einer Mark erlitten hätte.

 

…der bauernschlaue Wohnungsverkäufer, der nach Kaufvertragsabschluss heimlich beim Verwalter das Übergangsdatum änderte, um eine zwischenzeitlich beschlossene Sonderumlage seinem nicht der deutschen Sprache mächtigen Käufer auf Auge zu drücken.

 

…das völlig zu Recht ergangene OLG-Urteil, dass den bauernschlauen Wohnungsverkäufer in die Schranken des Rechts wies und den vietnamesischen Wohnungskäufer vor Übervorteilung schützte.

 

…der als querdenkend bekannte Eigentümer, der zum Unwillen seiner Miteigentümer eine geheime Abstimmung seiner Wiederwahl zum Verwaltungsbeiratsvorsitzenden durchsetzte und sich wunderte, als ihn seine Miteigentümer die Quittung verpassten und ihn aus dem Verwaltungsbeirat abwählten.

 

…der grundsätzlich gegen alles stimmende Wohnungseigentümer, der schriftlich beim Verwalter Beschlussanträge stellte und den Verwalter per Vollmacht anwies gegen seine eigenen Anträge abzustimmen.

 

…der blumenliebende Wohnungseigentümer, der ohne Absprache auf dem Gemeinschafts-rasen ein wunderschönes Blumenbeet anlegte, es liebevoll pflegte und die Welt nicht mehr verstand, als die Eigentümergemeinschaft ihn in seine Schranken wies und die Entfernung der Blumen verlangte.

 

…der hitzköpfige Eigentümer, der wiederholt von der Eigentümergemeinschaft zur Zahlung auf Hausgeld verklagt werden musste und statt zu zahlen, sich mit einer Strafanzeige gegen den Verwalter rächte.

 

…der durchgeknallte Eigentümer, der im alkoholisierten Zustand ihm nicht genehme Arbeiten am Gemeinschaftseigentum zu verhindern versuchte, indem er die völlig verstörten Handwerker mit der Flinte vom Grundstück vertrieb.

 

…die entsetzte Eigentümergemeinschaft, die von einer alkoholkranken Miteigentümern lediglich die Entfernung ihres vernachlässigten Hundes aus der Wohnung gefordert hatte, jedoch keinesfalls das arme Tier durch mitternächtliche Brandstiftung umzubringen.

 

…der dumme Elektriker, der den lichtempfindlichen Sensor eines Dämmerungsschalters ausgerechnet in den Lichtkegel der Außenleuchte montierte und sich wunderte, dass die Lampe nachts anfing zu blinken.

 

…der penible Nachbar, der den Verwalter einer Eigentümergemeinschaft dazu bringen wollte das von einer auf der gemeinsamen Grenze stehenden 100-jährigen Eiche herabfallende Laub kostenlos von seinem Grundstück zu beseitigen.

 

…der alkoholkranke Eigentümer, der während einer Eigentümerversammlung in seiner Wohnung öfter den Versammlungsraum verließ, um unbemerkt seinen Pegel aufzufüllen um dann letztlich die Versammlungsbeschlüsse mit dem Hinweis anzufechten, er habe nicht alles mitbekommen.

 

…der aus einem, für einen alkoholkranken, kurzen Weg zum Kühlschrank lernende Verwalter, der seither niemals mehr eine Eigentümerversammlung in einer Privatwohnung durchführt.

 

…der benachteiligte Tiefgarageneigentümer, der dem Verwalter nicht glauben wollte und dem auch von der dritten Gerichtsinstanz bestätigt wurde, dass sein Verlustgeschäft rechtens sei, bei dem er jeden Monat einen dreimal höheren Betrag als Hausgeld zahlen muss, als er durch die Vermietung einnehmen kann.

 

…der sich bei der Kostenverteilung benachteiligt fühlende Eigentümer, dem auch von der dritten Gerichtsinstanz bestätigt wurde, dass er zusammen mit dem Kauf seiner Wohnung unwiderruflich den Kostenverteilerschlüssel der Gemeinschaftsordnung akzeptiert habe.

 

…der besonders rechtskundige Eigentümer, der eine Änderung der BGH-Rechtssprechung zur Beschlusskompetenz ausnutzte, um die Erneuerung der Fenster seiner Wohnung auf Kosten der Eigentümergemeinschaft zu erstreiten, obwohl alle anderen Eigentümer ihre Fenster seinerzeit selbst bezahlt hatten.

 

…die vom „Frühlingsduft“ begeisterte Hausbewohnerin, die mit extremen Gebrauch von Weichspüler nicht nur die ihre Wäsche, sondern auch die Waschküche und das ganze Haus duften ließ, bis es der verschnupften Eigentümergemeinschaft stank und ihr nahelegte, doch bitte selbst zu verduften.

 

…die neue Wohnungseigentümerin, die erst durch das breite Grinsen auf den Gesichtern der übrigen Versammlungsteilnehmer begriff, was es mit den von ihr wahrgenommenen nächtlichen „komischen Stimmen“ aus der Wohnung eines einsamen alleinstehenden Nachbarn auf sich hatte.

 

…die sich verwundert die Augen reibenden Eigentümer, als sie erkannten, dass die nächtlichen Hilferufe aus dem Waschraum lediglich Teil des Liebesspiels neuer Hausbewohner war.

 

…die alleingelassene Katze, die beim Versuch, sich an der Dachfenstergardine über der Badewanne nach draußen zu hangeln, abrutschte und im Fallen die Handbrause betätigte, worauf der Wasserdruck den Wasserstrahl in das Badezimmer, die Wohnung und das ganze Treppenhaus bis in den Keller umlenkte und damit einen beträchtlichen Versicherungsschaden verursachte.

 

…der bitter ironisch postulierende Miteigentümer, der im Rahmen einer Eigentümer-versammlung zum Umgang mit einem nervigen Querdenker meinte, dass dies Problem nur „ballistisch“ zu lösen sei.

 

…der sich durch Gestank erkrankt sehende Hausbewohner, der trotz Gutachten nicht wahrhaben wollte, dass die Ursache in dem von ihm selbst gesammelten Unrat zu finden war.

 

..die offensichtlich nach purem Luxus strebenden Wohnungseigentümer, denen es zu lästig war ihre Fahrräder und den Rasenmäher über zwei Etagen vom Keller durchs Treppenhaus nach oben durch den Hausflur nach draußen zu tragen und nachträglich eine Außenkellertür vom Bauträger verlangten.

 

…der zahlungsunwillige Teileigentumserwerber, der von Anfang an keinen Pfennig Hausgeld für seine Gaststätte zahlte und sich wunderte, dass ihm sein hochverschuldetes Teileigentum nach jahrelangen Verfahren letztendlich doch weggepfändet wurde.

 

…der leichtsinnige Verwalterkollege, der zur Vereinfachung der Zählerablesung bei nicht anwesenden Bewohnern einen Zentralschlüssel benutzte und dabei versehentlich in einem Einzimmer-Apartment die Bewohnerin beim Liebesspiel mit einer stadtbekannten Persönlichkeit überraschte.

 

…der gut meinende Verwalter, der im Zuge einer Fassadensanierung übereifrig für zwei gefaulte Holzfenster Ersatz beschaffte, mit denen die Eigentümer jedoch nicht einverstanden waren und damit „stolzer“ Besitzer zweier neuer Holzfenster wurde.

 

 

 

 

Kategorien:Humor