Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
(openPR) – Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: BGH zu Schönheitsreparaturen – Klausel zur Ausführungsart unwirksam – Mieterbund begrüßt Urteil
Die Schönheitsreparaturklausel: Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen, ist unwirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 199/06) als wichtige Klarstellung. Die von vielen Wohnungsunternehmen verwendete Formularklausel benachteiligt den Mieter unangemessen, erklärte Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips. Sie enthält unklare Vorgaben, schränkt den Mieter über Gebühr ein und hat so für viele Rechtsunsicherheiten im Verhältnis Mieter / Vermieter gesorgt.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die Klausel schon deshalb unklar, weil nicht eindeutig ist, was unter Ausführungsart zu verstehen ist. Unklar bleibt, ob jegliche Veränderung in der Ausführung zustimmungspflichtig sein soll bzw. wo die Grenze zwischen zustimmungspflichtigen und zustimmungsfreien Veränderungen bei den Schönheitsreparaturen liegen sollte.
Streng genommen fordert die jetzt für unwirksam erklärte Schönheitsreparaturklausel, dass der Mieter bei seinen Renovierungsarbeiten von den ursprünglichen Farbtönen oder Tapeten nur mit Erlaubnis des Vermieters abweichen darf.
Absurd, so Rips. Mieter könnten sich dann auch im laufenden Mietverhältnis nicht mehr nach ihrem eigenen Geschmack einrichten. Sie müssten Farben und Tapeten mit dem Vermieter abstimmen und liefen Gefahr, dass der seine Zustimmung nicht erteilt.
Folge der unangemessenen Einengung des Mieters in der Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die Abwälzung der Renovierungsverpflichtung insgesamt unwirksam ist. Der Mieter muss keinerlei Renovierungsarbeiten vornehmen.
Quelle: Deutscher Mieterbund
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.