Klimaanlage

 Will ein Wohnungseigentümer auf seiner Loggia eine Klimaanlage an der Außenwand anbringen, so handelt es sich zwar um eine bauliche Veränderung, zu der an sich die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich wäre. Ist allerdings eine ,,Beeinträchtigung der bauphysikalischen Eigenschaften der Wand" nicht zu erwarten, so genügt es, wenn der Eigentümer der benachbarten Wohnung mit der Installation der Klimaanlage einverstanden ist. (OLG Düsseldorf, 3 Wx 197/06)

Quelle IVD