Markise als Gemeinschaftseigentum

Eine Markise ist dann Gemeinschaftseigentum, wenn diese die gesamte Außenfront eines Hauses mit mehreren Eigentumswohnungen prägt. In diesem Fall handelt es sich um ein Fassaden gestaltendes Element. Reparaturkosten sind somit von allen Eigentümern zu tragen und dürfen nicht auf einen Eigentümer abgewälzt werden.

OLG Frankfurt/Main 17.8.2006, Az: 20 W 205/05

Quelle: http://www.ml-fachinstitut.de