Garagenmietvertrag

Garagenmietvertrag

Zwischen

 

(Name/Anschrift)……………….

 

–          im folgenden ”Vermieter” genannt –

 

und

 

(Name/Anschrift)……………….

 

–          im folgenden ”Mieter” genannt –

 

wird folgender Garagenmietvertrag geschlossen:

 

 

 

  1. Der Vermieter vermietet dem Mieter ab dem ……. die/den auf dem Grundstück in ……………, ……….-Straße, Nr. …… gelegene(n) Garage/Einstellplatz Nr. ……. zum Zweck der Unterstellung eines Pkw/Kraftrades.

 

  1. Das Abstellen von Wohnimmobilien/Wohnanhängern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

 

  1. Der Mietvertrag beginnt am ………….. und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

  1. Der Mietzins beträgt monatlich ……. EUR. Darin enthalten sind alle Kosten. Der Mietzins ist monatlich im voraus spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf das Konto …………… des Vermieters bei der ………………… (Bank), BLZ ………………. zu zahlen.

 

  1. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Zwei-Monats-Frist zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag des Vormonats dem anderen Teil zugehen.

 

  1. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt,

 

wenn der Mieter mit einem Betrag, der zwei Monatsmieten übersteigt, im Rückstand ist,

wenn der Mieter das Objekt vertragswidrig benutzt. Hierzu zählt auch die entgeltliche Überlassung an Dritte.

 

  1. Kommt es infolge nicht ordnungsgemäßer Benutzung zur Beschädigung des Mietobjektes durch den Mieter oder von ihm zur Nutzung ermächtigte Personen, haftet der Mieter für alle dadurch entstehenden Schäden.

 

  1. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Kfz durch Brand oder Entwendung bzw. Raub. Dies gilt nicht, soweit auf Seiten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben waren.

 

  1. Bei der Benutzung der Garage/des Einstellplatzes ist der Mieter verpflichtet, die einschlägigen polizeirechtlichen Vorschriften über die Lagerung von Treibstoffen, Öl etc. zu beachten und die allgemeinübliche Sorgfalt zu beachten.

 

  1. Die Garage/der Einstellplatz ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in besenreinem Zustand zurückzugeben. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen; insbesondere sind vom Mieter eingebrachte Einrichtungen zu entfernen. Sämtliche Schlüssel sind an den Vermieter herauszugeben.
  2. Für den Fall, dass zwischen den Parteien dieses Vertrages noch ein Wohnraummietverhältnis besteht oder ein solches später begründet wird, wird vereinbart, dass beide Vertragsverhältnisse voneinander unabhängig sind.

 

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

(Ort) …………………………, den (Datum) …………………..

 

 

 

___________

 

(Unterschrift Vermieter)

 

 

 

___________

 

(Unterschrift Mieter)