Lastschriftverfahren – Erteilung einer Einzugsermächtigung / Beauftragung Anwalt

Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögenbeschließen: Alle Wohnungseigentümer verpflichten sich, dem Verwalter eine – jederzeit widerrufliche – Einzugsermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren für das laufende Inkasso aller Lasten und Kosten entsprechend den Fälligkeiten nach dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung zu erteilen. Der Einzug erfolgt hinsichtlich der Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan jeweils am […]