Aushandeln des Verwaltervertrages durch Beirat nur bei Vorgabe von Eckdaten.

    Vor der Bestellung eines neuen Verwalters durch die Eigentümerversammlung sind Konkurrenzangebote einzuholen und den Wohnungseigentümern vor der Versammlung zugänglich zu machen. Damit soll die Möglichkeit nach geboten werden, sich vor der Versammlung mit den Angeboten zu befassen und sich auf die entsprechenden Beschlussfassungen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund widerspricht auch ein Beschluss der Wohnungseigentümer […]