Zulässiger Ge­nehmigungs­vorbehalt für Hundehaltung in einer Wohneigentumsanlage

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2019 – 27 C 95/18 – Beschluss über Genehmigungsvorbehalt entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bedarf, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit zulässig. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, […]