Bauliche Veränderungen – auch rein optische Veränderungen sind erfasst BGH, Urteil vom 18.07.2025 – V ZR 29/24

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.07.2025 (Az. V ZR 29/24) einen langjährigen Streit entschieden:Eine bauliche Veränderung setzt keinen Substanzeingriff in das gemeinschaftliche Eigentum voraus. Es reicht vielmehr aus, wenn das optische Erscheinungsbild der Wohnungseigentumsanlage wesentlich verändert wird. Der Fall:Gegenstand des Verfahrens war eine auf einer Balkonbrüstung installierte Solaranlage. Die Eigentümer hatten neun Solarmodule über […]