Der Verwalter darf einen Rechtsanwalt oder Gutachter ohne vorherige Einholung von Vergleichsangeboten beauftragen
BGH, Urteil vom 18.07.2025 – V ZR 76/24 Die GdWE darf einen Rechtsanwalt oder Gutachter ohne vorherige Einholung von Vergleichsangeboten beauftragen – auch bei geplanter Honorarvereinbarung. Wohnungseigentümer können vom Verwalter ohne Beschluss veranlasste Maßnahmen nachträglich genehmigen, wenn diese selbst ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Angebotsvergleiche sind bei Anwälten/Gutachtern nicht erforderlich, da Kosten und Qualität nicht zuverlässig vorab […]