F A H R T K O S T E N
So viel können Sie absetzen
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Für Ihre Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Sie müssen nicht unbedingt die kürzeste Entfernung angeben wenn Sie durch einen Umweg nachweislich Zeit sparen, gilt auch der weitere Weg. Denken Sie aber daran: Es gelten nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also hin und zurück), sondern nur einmal die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. |
Mit unserem Fahrtkostenrechner können Sie die Höhe der anfallenden
Fahrtkosten gem. VV 7003 und VV 7005 RVG berechnen.