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Durch die Auswirkungen baulicher Mängel des Gemeinschaftseigentums wird oftmals das Sondereigentum in Mitleidenschaft gezogen. In solchen Fällen stellt sich für den betroffenen Wohnungseigentümer regelmäßig die Frage, ob er wegen einer unterlassenen, nicht rechtzeitig oder mangelhaft durchgeführten Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Schadensersatzansprüche geltend machen kann.