Dämmung Dach / Oberste Geschossdecke

 



Bild: Deutsche Energie-Agentur(dena)

Dämmung Dach / Oberste Geschossdecke

Wärme steigt bekanntlich nach oben. Deshalb sparen gut abgedichtete und gedämmte Dächer eine Menge teurer Heizenergie. Geeignete Anlässe zur Dachdämmung sind ein geplanter Dachausbau, Erneuerung der Dacheindeckung sowie Undichtigkeiten an Flachdächern.

Bei Flachdächern sind Dämmschicht und Dachhaut meist miteinander verbunden. Befindet sich zwischen oberster Geschossdecke und Dach ein zugänglicher Hohlraum, so können Sie dort eine zusätzliche Dämmschicht einziehen lassen. Die Dämmung von Flachdächern sollten Sie grundsätzlich in die Hände von Fachleuten legen. 

Warmdach (Gefälledach)

Wärmedämmstoffe müssen dem Typ “WD”, WS” oder “WDS” entsprechen. Gebräuchlich sind Mineralfaser-, Polystyrol-, XPS-, PU-, Schaumglasplatten aber auch Korkplatten sind u.U. möglich: Die Wärmeleitfähigkeit liegt zwischen 0,02-0,06 W/(mK).

Die Dampfsperre (4) und Dachabdichtungsebene (7) werden je nach Ausführung als konventionelles Flachdach, DUO-Dach, Umkehrdach unterschiedlich angeordnet. Beim konventionellen Aufbau liegen raumseitig der Dämmebene Dampfsperre (z.B. Bitumenschweißbahn mit Aluminiumfolieneinlage), Dampfdruck-Ausgleichschicht (z.B. Glasvlies-Lochbahn, lose verlegt) und Voranstrich…
 


Bei Schrägdächern können Sie entweder die oberste Geschossdecke oder die Dachschrägen dämmen. Sie sollten sich vorher genau überlegen, ob und wie Sie den Dachraum nutzen wollen. Wird er in absehbarer Zeit nicht als Wohnraum gebraucht, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke sehr kostengünstig.

Eine Dämmung der obersten Geschossdecke können Sie mit etwas Geschick auch selbst erledigen. Dazu wird Dämmstoff auf dem Dachboden verlegt, ausgerollt oder als Schüttung aufgebracht. Dampfsperren oder Dampfbremsen sind dabei nicht erforderlich.

Beispiel: OG-Decke Dämmung mit Mineralwollwe


Quelle: Deutsche Energie-Agentur(dena)

Beispiel: Polystyrolplatte(EPS) mit verklebter OSB-Platte


Dämmen Sie hingegen die Dachschrägen, sparen Sie nicht nur Energie: Im Dachraum entsteht neuer, attraktiver Wohnraum. Meist werden beim Dachausbau neue Fenster und Gauben eingebaut. Hierbei sollten Sie unbedingt auf lückenlose Dämmung undluftdichte Anschlüsse achten und Wärmebrücken vermeiden. 

Die Dachschrägen werden üblicherweise zwischen den Sparren gedämmt. Kombinationen mit Aufsparrendämmung oder Untersparrendämmung sind möglich. 

Beispiel: Zwischesparrendämmung

Beispiel: Untersparren-Zwischensparrendämmung kombiniert
 

Beispiel: Aufsparrenndämmung


Quelle: Deutsche Energie-Agentur(dena) 


Bei Vollsparrendämmung brauchen Sie eine spezielle Unterspannbahn. Die Dämmschicht des Daches muss in jedem Fall nach innen einen luftdichten Abschluss erhalten, sodass keine feuchte Luft in die Dämmstoffebenen eindringen kann.

Beispiel: Vollsparrendämmung


Quelle: Deutsche Energie-Agentur(dena)
 


 

Die Energieeinsprverordnung(ENEV) schreibt eine Dachdämmung vor, wenn unter dem Dach neuer Wohnraum entsteht oder wenn das Dach über ausgebauten Dachräumen neu eingedeckt wird. Unabhängig von anstehenden Baumaßnahmen müssen oberste Geschossdecken von Gebäuden, deren Dachraum nicht ausgebaut werden kann (weil die oberste Geschossdecke nicht begehbar ist) bis zum 31. Dezember 2006 gedämmt werden.  

Für die Besitzer von Einfamilienhäusern, die ihre Gebäude selbst nutzen, gelten längere Fristen. Welche Auflagen beim Dachgeschossaufbau zu beachten sind, richtet sich nach der Größe des neu entstehenden Wohnraums unterm Dach. 
Wird ein 30 bis 100 Quadratmeter großer Raum ausgebaut, reichen für Flachdächer in der Regel ca. 14 cm Dämmstoff, um den in der Energieeinsprverordnung(ENEV) geforderten Mindestwert (U-Wert) von 0,25W/(m2K) zu erreichen. Für Steildächer undGeschossdecken sind höchstens 0,3W/(m2K) vorgeschrieben. Dies erreichen Sie in der Regel mit 14 bis 16 cm dicken Dämmungen.

Größere Dachausbauten über 100 Quadratmeter müssen dieselben Mindestwerte der Energieeinsprverordnung(ENEV) wie Neubauten einhalten. Für kleine Dachausbauten unter 30 Quadratmeter gelten keine speziellen Auflagen.
 


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Quelle: Deutsche Energie-Agentur(dena)]

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