Energie-Einsparverordnung – Wärmedämmung im Keller nicht vergessen

Wärmedämmung im Keller nicht vergessen



 

Energie-Einsparverordnung


 

Keller sind ein unverzichtbares Stück Lebenbsqualität. Um das unterirdische Freizeitreicht unbeschränkt nutzen zu können, sollten Kelleraußenwände und die Kellersohle jedoch effektiv wärmegedämmt sein. Die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) verlangt sogar eine Wärmedämmung bei beheizten Kellern.

 


 


 

Wohlfühlwärme im Keller
 

Im wärmegedämmten Basisgeschoss schlummern großzügige Platzreserven für Fitness, Hobby, Haus- oder Büroarbeit. Der höhere Anschaffungsaufwand für den multifunktionellen Lebenssraum im Untergeschoss lohnt sich immer. „Mit dem Basisgeschoss gewinnen Hausbesitzer erstaunlich preisgünstigen Lebensraum” so argumentiert Michael Grüneberg, Vorstandsvorsitzender der Initiative Pro Keller. Der höhere Wert des Eigenheimes schlägt sich nicht nur in der Lebensqualität nieder. Nicht unterkellerte Häuser lassen sich auch wesentlich schlechter verkaufen. Dies zeigen Maklerumfragen immer wieder.

 


 

Gesundes Klima


 

Wärmegedämmte Keller sparen nicht nur Heizenergie. Die höheren Oberflächentemperaturen der Wände und Kellersohle sorgen zusätzlich für Behaglichkeit und verhindern Schwitzwasser. Auf die Dämmung der Kelleraußenwände und -böden zu verzichten, kann fatale Folgen haben, denn: Wie auf einem kalten Glas kann sich auch auf kalten Bauteilen die Luftfeuchtigkeit niederschlagen. Schimmelpilze setzen sich fest, es entsteht der typisch modrige Geruch schimmelsporenbelasteter Raumluft. Als Wärmedämmung genügt bei Kalksandstein- und Betonwänden bereits eine ca. acht bis zehn Zentimeter dicke Perimeterdämmung. Das gleiche gilt für die Kellersohle. Kellerwände aus wärmedämmenden Leichtbetonsteinen oder Wärmedämmziegeln kommen zwar ohne weitere Dämmung aus, sollten aber eine ca. vier Zentimeter dicke Perimeterdämmung als Schutz der Kellerabdichtung erhalten.

 


 

Kein Wärmeverlust


 

Wegen der Dämmwirkung des Erdreiches verlieren beheizte Keller nur wenig Wärme. Steht hier die Heizungsanlage, verbraucht der Keller praktisch keine zusätzliche Heizenergie. Die Verluste des Wärmeerzeugers heizen das Haus und die größere beheizte Fläche verbessert seine Effizienz. Die Energie-Einsparverordnung berücksichtigt dies beim rechnerischen Energie-Nachweis. Bei einem vergleichbaren Haus ist der Jahres-Primärenergiebedarf je Quadratmeter beheizbarer Fläche beim wärmegedämmten Keller deutlich niedriger als beim ungedämmten. Häuser mit extrem

niedrigem Energiebedarf, zum Beispiel “3-Liter-Häuser” und “Passivhäuser”, sollten immer einen gedämmten Keller haben. Diese und mehr Informationen zum Thema “Keller” gibt unter www.prokeller.de im Internet.

(Foto: Deutscher Kork-Verband)

Quelle: /www.avisdirekt.de

 

Kategorien:Bau