Informationen über eichrechtliche Bestimmungen für Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler

Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme gehören zahlenmäßig zu den größten Gruppen

eichpflichtiger Messgeräte. Durch die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe sowie einer verbrauchsorientierten und somit gerechten Kostenverteilung auf die einzelnen Verbraucher ist die korrekte Anzeige dieser Messgeräte innerhalb garantierter Fehlergrenzen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Eichung (amtliche Prüfung) dieser Geräte erfolgt überwiegend durch staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme………..

 

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