Wie man zu hohen Handwerker-Rechnungen vorbeugen kann

Klare Absprachen, genaue Kontrolle

Wie man zu hohen Handwerker-Rechnungen vorbeugen kann

Die Steuervorteile bei "Haushaltsnahen Dienstleistungen" machen es reizvoll, die eine oder andere Arbeit nun von einem Handwerker erledigen zu lassen, anstatt selber in die Werkzeugkiste zu greifen. Allerdings gibt es immer wieder böse Überraschungen mit unseriösen Vertretern der Branche.

Dazu zählt die Stunden-Schinderei: Beim Aufrunden der Arbeitszeit sind Handwerker mitunter großzügig. Statt drei Stunden und 25 Minuten soll der Kunde volle vier Stunden bezahlen – gern wird dabei zum Beispiel das Argument ins Spiel gebracht, der Kostenvoranschlag sei ohnehin von vier Stunden ausgegangen. Schneller sei es gegangen, weil der Handwerker besonders fleißig gewesen sei. "Der Kunde muß aber nur die tatsächliche Zeit bezahlen", sagt der Rechtsanwalt Sascha Kremer.

Ebenfalls beliebt: Der Handwerker will sich für "Materialbeschaffung" eine Fahrt zum Baumarkt bezahlen lassen. Es ist aber allein Sache des Handwerkers, das notwendige Material dabeizuhaben. Handwerker sind offenbar auch gesellig: Selbst bei einfachen Arbeiten kommen sie gern mal zu zweit, obwohl einer allein den Job hätte machen können. Der zweite hilft nur beim Tragen, schaut viel zu und reicht gelegentlich das Werkzeug. Tauchen die Arbeitsstunden von beiden auf der Rechnung auf, sollte der Kunde protestieren.

Dem Kunden wird oft die volle Fahrtkostenpauschale berechnet, obwohl der Handwerker möglicherweise gerade von einem anderen Kunden in der Nähe kommt. Die Tourenpläne der Firmen sind in der Regel so organisiert, daß der Handwerker möglichst kurze Distanzen zwischen den einzelnen Terminen hat. Daher sollte sich der Kunde erkundigen, wann die Handwerker ohnehin in der Gegend sind und auf einen Nachlaß pochen.

Auch kann sich ein günstiger Stundenlohn als Köder erweisen, wenn der Handwerker schließlich für Material Preise nimmt, die weit über dem Einkaufspreis des Großabnehmers liegen. Vor der Auftragsvergabe sollte der Kunde also auch über Materialpreise sprechen. Mit einem Besuch im Baumarkt läßt sich klären, was zum Beispiel Fliesen kosten dürfen.

Um den Preis je Handwerkerstunde zu verschleiern, wird oft in sogenannte Arbeitswerte umgerechnet – ein Begriff, der in der Industrie verwendet wird. Das wirkt für den Laien günstig und erschwert den Vergleich. Wie viele Stunden der Handwerker abgerechnet hat, kann der Kunde nur wissen, wenn er eine Umrechnung in Stundenlohn verlangt.

Auf der sicheren Seite der Kunde grundsätzlich, wenn er einen Festpreis vereinbart hat, etwa für das Streichen des Flurs. Rechtsanwalt Kremer: "Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag kann um bis zu 15 Prozent vom Handwerker überzogen werden. Ein verbindlicher Festpreis muß eingehalten werden."

Das Problem beim Festpreis: Der Umfang der zu leistenden Arbeiten muß im Auftrag umfassend festgehalten werden – sonst entsteht für den Handwerker das Hintertürchen: Er berechnet Arbeiten, die nicht absehbar waren, weil der Kunde einen ungenauen Auftrag erteilt habe. Andreas Kunze

Artikel erschienen am 23. Juli 2006

Kategorien:Bau