Lärmender Mieter muss für Minderung aufkommen

  Verursacht ein Mieter wiederholt und dauerhaft Lärm und stört den Hausfrieden, kann dies die anderen Mieter zur Minderung berechtigen. Der störende Mieter muss dem Vermieter dann die durch die Minderung entgangene Miete ersetzen. AG Bremen, Urteil v. 9.3.2011, 17 C 105/10   Quelle: www.ml-fachinstitut.de

Beschränkte Redezeit auf WEG-Versammlung?

  Rechtlich spricht nichts dagegen, die Redezeit während der Versammlungen einer drei Dutzend Mitglieder umfassenden WEG prinzipiell auf jeweils 5 Minuten zu beschränken. Zumindest dann nicht, wenn diese grundsätzliche Regelung ausdrücklich auch Ausnahmen von dem Limit zulässt.

WEG-Beschluss nicht eingetragen

  Im vorliegenden Fall gab die Gemeinschaftsordnung vor, dass WEG-Beschlüsse in ein Beschlussbuch eingetragen werden müssen, damit diese gültig werden.

Ortsübliche Gerüche

  Nachbar kann zum Einbau einer Dunstabzugshaube gezwungen werden: Wenn es beim Nachbarn Kasseler Rippchen, Schweinebraten oder Käsespätzle zum Essen gibt, dann riechen das natürlich die anderen Eigentümer einer Wohnanlage.

Beeinträchtigung durch ein Gartenhaus

  Für die Beurteilung der Beeinträchtigung eines Gartenhauses im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gegen den Genehmigungsbeschluss kommt es nicht darauf an, ob das Gartenhaus für den Kläger sichtbar ist, geschweige denn, von welchem Standort innerhalb seines Sondereigentums aus das Gartenhaus noch zu sehen ist.

Wohnungseigentümergemeinschaft: Anbringung einer Parabolantenne

  BGH, Urteil vom 13.11.2009 – V ZR 10/09 –   Die Anbringung einer Parabolantenne am gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat. Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu […]

Balkonfliesen

  Balkonfliesen grundsätzlich Sondereigentum (BayObLG vom 17.09.2003, Az.: 2Z BR 170/03). Eine Kunststoffbeschichtung auf einem Balkonoberflächenbelag als Feuchtigkeitssperre ist demgegenüber zwingend Gemeinschaftseigentum. (BayObLG vom 04.09.2003, Az.: 2Z BR 124/03).