Neue Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung

Als Fördermitglied des BVI ist es unser ständiges Bestreben, den Versicherungsbedürfnissen der Verbandsmitglieder gerecht zu werden. Wir haben unsere Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung deshalb in Zusammenarbeit mit dem BVI erneut überarbeitet und um einige wichtige Deckungen ergänzt. So ist beispielsweise die persönliche gesetzliche  Haftpflicht des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten im Versicherungsschutz enthalten. Bei der Mitversicherung der Kostenzuweisung gem. § 49.2 WEG verzichtet der Versicherer auf die Einrede der wissentlichen Pflichtverletzung.   Auch fahrlässige Obliegenheitsverletzungen bei der Bearbeitung der Objektversicherungen sind nun Gegenstand der Deckung. Schon in der Vergangenheit galten alle Beiräte und Ersatzzustellungsvertreter, das AGG Abschnitt 3 und vieles mehr als mitversichert.

Viele Verwaltungsbetriebe entwickeln sich zum Immobiliendienstleister, so dass häufig die versicherte Tätigkeitsbeschreibung unzureichend ist. Dem Rechnung tragend hat C&S die Prämienkalkulation auf den Jahresnettoumsatz des Unternehmens umgestellt und das versicherte Tätigkeitsbild entsprechend erweitert. Obwohl es C&S gelungen ist, noch mehr Verbesserungen im Versicherungsschutz zu erreichen, waren darüber hinaus sogar noch weitere Prämienreduzierungen mit dem Versicherer zu erzielen. Als BVI-Mitglied erhalten Sie einen besonders günstigen Preis.

Weitere Informationen erhalten Sie bei

 

Howden Caninenberg GmbH
Leitung: Jens-Peter Oblau, Stefan Roth
Peterstor 16
36037 Fulda
T: +49 (661) 25059 – 0
F: +49 (661) 25059 – 50
E: immobilien@howden-caninenberg.de
www.howden-caninenberg.de/immobilien