Was ist bei der Hausratversicherung zu beachten, wenn am Gebäude ein Gerüst aufgestellt wird ?

Sofern z.B. zur Renovierung der Außenfassade für einige Wochen an Ihrem Gebäude ein Gerüst
aufgestellt wird, müssen Sie diese Änderung bei Ihrer Hausratversicherung melden, da durch das
Gerüst eine erhöhte Gefahr (z.B. Einbruch) vorliegt.
Die meisten Versicherer decken dieses kurzzeitige Risiko beitragsfrei ab.