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Das neue Wohnungseigentumsgesetz
Das WEG-Änderungsgesetz, das am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, ermöglicht einerseits Verwaltern grundsätzlich eine bessere und effektivere Verwaltung. Andererseits muss jeder Verwalter, der kein Prozesskostenrisiko eingehen will, schwierige Beschlüsse erheblich sorgfältiger vorbereiten als bisher. RA Willy Schäfers kommentiert in dieser und den kommenden Ausgaben des AIZ-Immobilienmagazins die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes und gibt klare Handlungsempfehlungen. Den Auftakt der Serie macht § 22 Abs. 1-3 WEG.
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