Jahresabrechnung – Ist sie wegen des ihr beigefügten Vermögensstatus anfechtbar?

Ein Vermögensstatus ist nicht zwingend Bestandteil der Jahresabrechnung. Der Beschluss über ihre Genehmigung erstreckt sich in der Regel nicht auf den Vermögensstatus. Ist der Vermögensstatus unrichtig, führt dies nicht zur Ungültigkeit des Genehmigungsbeschlusses. Etwas anderes gilt, wenn der Vermögensstatus nach Wunsch der Wohnungseigentümer als Teil der Jahresabrechnung gedacht und Gegenstand des Genehmigungsbeschlusses sein soll.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2006 – 20 W 278/03

Den Beschluss im Volltext können Sie hier heruterladen: http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/1210A75E540AACE4C12572830044927A/$file/20w27803.pdf