Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Sprechstellen (Wandtelefone) einer gemeinschaftlichen Sprechanlage des Hauses, die sich innerhalb der Wohnung des Sondereigentümers befinden, sind dem Sondereigentum zuzurechnen. Ausgenommen die Teilungserklärung sieht hierzu eine andere Regelung vor. Kosten einer Reparatur solcher Sprechstellen sind vom jeweiligen Sondereigentümer zu tragen. (OLG Köln, 26.08.2002, AZ 16Wx 126/02)