München – Rechtsanwältin Brigitte Schmolke

Rechtsanwältin Brigitte Schmolke

Brigitte Schmolke studierte an der Universität München. 1992 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Bereits frühzeitig spezialisierte sie sich auf den Bereich des gewerblichen und privaten Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts. Frau Schmolke gehört der Kanzlei seit 1998 an.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gewerbemietrecht
  • Wohnraummietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Immobilienrecht

Kontakt:

 Ismaninger Str. 19, 81675 München

Miet- und WEG-Recht

Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht sind Themen, mit denen wir uns wohl schon alle einmal beschäftigt haben. Fragen nach dem Ort, an dem man wohnt und der rechtlichen Konsequenzen sind für ein positives Lebensgefühl mitbestimmend. Zudem ist zu beachten, dass bei beiden Rechtsgebieten strenge Formalien und Fristen einzuhalten sind, um überhaupt die Rechtsposition zu erhalten, die einem zusteht. Mieterhöhungen sind z.B. ungültig, wenn sie nicht eine bestimmte Form einhalten, desgleichen u.a. Kündigungen, wenn sie z.B. nicht von der richtigen Person den richtigen Betroffenen gegebenenfalls unter Vollmachtsvorlage erklärt werden. Salden aus Betriebskostenabrechnungen sind verloren, wenn der Vermieter falsch und/oder verspätet abrechnet und schließlich können Mietverträge ohne Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Fristen einfach nach den gesetzlichen Fristen gekündigt werden, wenn z.B. nicht alle hierzu Bevollmächtigten den Vertrag unterschreiben oder das Vertragsobjekt im Mietvertrag nicht genau bestimmbar nach Größe und Ausstattung dargestellt ist. Die Problematik, die sich durch fehlerhaftes Lüftungsverhalten auf der einen Seite und schlechte Bauqualität auf der anderen Seite ergibt, ist leider vielen nicht nur aus der Zeitung als gesundheitsgefährdende Schimmelbildung bekannt. Schließlich ist schnelles Handeln erforderlich, da grundsätzlich die Verjährung für Mieter und Vermieter nur sechs Monate nach Rückerlangung des Objekts beträgt und z.B. hier bei nicht rechtzeitiger Einreichung von formgültigen Klagen die Ansprüche verloren sind.

Auch das Wohnungseigentumsrecht ist von strengen Formalien gekennzeichnet, wichtig ist hier z.B. nach Beschlussfassungen innerhalb Monatsfrist beim zuständigen Amtsgericht Klage einzureichen, wenn der Inhalt der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In seltenen Fällen kann auch nach Ablauf der Frist noch ein positives Ergebnis erzielt werden, wenn der Gemeinschaft die Kompetenz zur Beschlussfassung überhaupt gefehlt hat, der Beschluss zu unbestimmt ist oder gegen Gesetze verstößt. Auch hier ist die psychologische Komponente äußerst wichtig, da schon viele Probleme im Vorfeld durch einen kompetenten Verwalter oder einen vermittelnden Anwalt geregelt werden können, ohne dass es zur Beschlussanfechtung kommen muss. Oft ist es nämlich auch so, dass zu einer gültigen Beschlussfassung sämtliche Miteigentümer oder eine qualifizierte Anzahl der Miteigentümer ihre Zustimmung erteilen müssen, um bauliche Vorhaben umzusetzen oder bestehende Vereinbarungen in der Gemeinschaft zu ändern. Die in beiden Rechtsgebieten erforderliche Kenntnis der Gesetze und der Rechtsprechung, aber auch der Ausgleich der Interessen und die Erzielung einvernehmlicher Regelungen unter Einschluss der Vorstellungen aller Beteiligten, um die weiteren Vertragsverhältnisse angenehm zu gestalten, ist Grundlage meiner Tätigkeit.