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Wohneigentums- und Mietrecht
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Das Wohneigentumsrecht oder kurz WEG-Recht ist im Einzelnen im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Das Gesetz enthält insbesondere Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum, über Sondereigentum und dessen Gebrauch, über Gemeinschaftseigentum, die Einberufung der Eigentümerversammlung, Beschlussfassung und die Verwaltung.

Viele Rechtsfragen aus diesem weiten Feld und aus dem Mietrechtbereich lassen sich sofort von unseren im Wohneigentums- und Mietrecht erfahrenen Anwälten beantworten. Bitte halten Sie Unterlagen, die im Zusammenhang mit Ihrer Frage stehen zum Telefonat bereit.
 

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