| Das Wohneigentumsrecht oder kurz WEG-Recht ist im Einzelnen im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Das Gesetz enthält insbesondere Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum, über Sondereigentum und dessen Gebrauch, über Gemeinschaftseigentum, die Einberufung der Eigentümerversammlung, Beschlussfassung und die Verwaltung.
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