Hausreinigung – Abmahnung wegen Nichtdurchführung

Mietvertrag vom…………………            

  Sehr geehrte…..,

zum Inhalt unseres mit Ihnen abgeschlossenen Mietvertrags gehört auch die Hausordnung. Diese regelt unter anderem, dass das Treppenhaus wöchentlich im Wechsel von Ihnen und Ihrem Nachbarn zu reinigen ist.

Leider mussten wir in letzter Zeit öfters feststellen, dass Sie dieser Pflicht nicht mehr im festgelegten Rahmen nachkommen. Die Reinigung wird entweder gar nicht oder nur unzureichend durchgeführt. Von dieser Sachlage konnten wir uns anlässlich einer/verschiedener Hausbegehung/en überzeuigen..

Wir fordern Sie dringend auf, Ihre Hausreinigungspflicht bis spätestens zum

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nachzuholen.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommen, werden wir ein Reinigungsunternehmen damit beauftragen, an Ihrer Stelle das Treppenhaus zu reinigen. Die uns bzw. dem Vermieter dadurch unfreiwilligerweise entstehenden Kosten werden wir selbstverständlich im Wege des Schadenersatzes bei Ihnen geltend machen.

Rein vorsorglich möchten wir Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie der Vermieter Sie auch darauf verklagen könnte, Ihre Vertragspflichten zu erfüllen.

Bei ständigen Verstößen gegen die bestehende Hausordnung müssen Sie sogar mit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung des Mietvertrags rechnen.

Wir hoffen, dass diese Schritte nicht nötig sein werden.

Im Interesse der allgemein üblichen Regeln, die ein friedliches Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordern, möchten wir Sie deshalb nochmals bitten, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten, insbesondere die Kehrwoche einzuhalten.

mit freundlichen Grüßen