VORSICHT FALLE: UNBESTIMMTHEIT VON VERSAMMLUNGS-
BESCHLÜSSEN!

WARUM DAS THEMA? Der Inhalt eines Beschlusses muss inhaltlich bestimmt und klar sein. Es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch die Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Neben Ermessensfehlern gibt es keinen Beschlussmangel, der so häufig vorkommt wie mangelnde Bestimmtheit. Bestimmtheit herzustellen, ist eine Aufgabe des Verwalters.   weiterlesen, bitte hier klicken

Beschlussverkündung und Beschlusssammlung

Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht   Warum u.a. mit Thema beschäftigen? • Haftung aus Vertrag (§§ 280 ff. BGB) • Haftung aus Amtswalterverhältnis (§§ 280 ff. BGB) • Haftung im Prozess (§ 49 Abs. 2 WEG) • Abberufung   weiterlesen, bitte hier klicken

Wohnunseigentum: Anlehngewächshaus auf Dachterrasse unzulässig

AMTSGERICHT MÜNCHEN   [11.08.2017] Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Anlehngewächshaus auf der Dachterrasse in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums ist, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer … > Lesen Sie mehr

Der Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

  Der Mieterverein zu Hamburg veröffentlicht in jeder Ausgabe seiner vierteljährlich erscheinenden Mitglieder-Zeitschrift MieterJournal eine Witzzeichnung, die Bezug zum Mietrecht und zum Thema Mieten und Wohnen hat. Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins, kommentiert die Zeichnung aus der Sicht des Mietrechts-Experten.   Heft 2/2017: Wie viele Wohnungschlüssel? © Cartoon: Jens Natter Nicht selten werden Mieter mit flapsigen […]