Wohnunseigentum: Anlehngewächshaus auf Dachterrasse unzulässig

AMTSGERICHT MÜNCHEN

 

[11.08.2017] Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Anlehngewächshaus auf der Dachterrasse in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums ist, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer …

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