Einsichtsrecht des Mieters in die Verbrauchdaten anderer Mieter – Mieter darf alle Verbrauchsdaten einsehen

Bei Verbrauchsabhängiger Umlage der Bertriebs-/Verbrauchskosten muss ein Mieter die anderen Nutzer einsehen können, sollte ein Vermieter dies verweigern, ist das Zahlungsverlangen nicht gerechtfertigt. a) Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter auch die Einsichtnahme in die von diesem erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts beanspruchen, um sich […]