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Hat ein Vermieter Isolierglasfenster in der Mietwohnung eingebaut, so muss der Mieter auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima hingewiesen werden. Der Mieter muss nicht selber Überlegungen anstellen oder Informationen einholen. Hat der Vermieter es versäumt den Mieter zu informieren und kommt es in der Folge zur Schimmelbildung, so ist dem Mieter kein Fehlverhalten anzulasten.
LG München I, 8.3.2007, Az: 31 S 14459/06
Quelle: ML Fachinstitut – www.ml-fachseminare.de