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Wenn Sie als Verwalter Hausgeldrückstände auch selbst per Mahnbescheid geltend machen, können Sie dafür eine Kostenpauschale von 120 geltend machen. Wenn dies im Verwaltervertrag mit der Eigentümergemeinschaft vereinbart ist, muss die Gemeinschaft zunächst zahlen und kann dann den säumigen Hausgeldschuldner in Anspruch nehmen.