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07.09.2007 : 1. Über die Frage der Zulässigkeit einer Parabolantenne ist im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft/des Vermieters nach Art. 14 GG und dem Informationsinteresse des Mieters nach Art. 5 GG zu entscheiden.
2. Zur Befriedigung des grundrechtlich geschützten Rechts auf Informationsfreiheit des Mieters ist der Empfang eines einzelnen Fernsehprogramms in seiner Heimatsprache – sei es mit einem Decoder – ausreichend.
3. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um ein Standardprogramm handelt, das auch Nachrichtensendungen anbietet.
AG München, Beschluss vom 15.12.2006 – 432 C 22872/06