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Wohnungseigentümer dürfen keine Mehraufwandsgebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren beschließen
Den Wohnungseigentümern fehle die Kompetenz für einen Beschluss, durch den einzelnen Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt wird, dem Verwalter eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, wenn sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
OLG München, Beschluss vom 18.09.2006
Quelle: ML Fachinstitut