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Weder der Vermieter noch der Hausverwalter dürfen für das Ausstellen eines Mietvertrags Geld verlangen. Das Amtsgericht Hamburg sah darin eine versteckt
Maklergebühr (Az. 711 C 63/04). Eine Mieterin erhielt deshalb die 152 Euro, die sie als Vertragsausfertigungsgebühr" gezahlt hatte, zurück.
Mieter zahlen Tank-Reinigung
Die Tankreinigung kann der Hausbesitzer auf seine Mieter umlegen. Das Amtsgericht Karlsruhe entschied, dass sie zur Wartung der Heizung gehört. Der Vermieter kann die Reinigung auch dann umlegen, wenn die Kosten nicht jährlich anfallen. (Az. 9 C 558/05).
Quelle: Haus + Grund