Für das Abstellen von Kinderwagen gelten besondere Regeln: Wenn der Transport in die Wohnung zu umständlich ist und der Vermieter keine andere Stellfläche anbietet, darf der Wagen im Flur stehen bleiben. Voraussetzung ist, dass andere Mieter nicht stark eingeschränkt werden, es muss genug Platz zum Vorbeigehen bleiben. Vor Briefkästen darf der Kinderwagen stehen bleiben, sofern man sie noch leeren kann. Besucher-Kinderwagen müssen draußen bleiben oder in die Wohnung mitgenommen werden. Manche Vermieter verbieten im Mietvertrag das Abstellen der Kinderwagen im Treppenhaus, diese Klausel ist verboten.
Bei Häusern mit Eigentumswohnungen gilt dasselbe wie bei Mietshäusern. Ausnahmen kann die Eigentümerversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen.
INFOMARKT-Tipp: Als einfache Faustregel für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Jeder Bewohner darf den Hausflur als Durchgang benutzen aber nicht als Rumpelkammer.