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Beschlussvorschlag:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: In Respektierung der vom Verwalter vorgetragenen Gründe für eine effizientere Verwaltertätigkeit wird das bisher geltende Wirtschaftsjahr (Abrechnungszeitraum) in der Weise geändert, dass das Wirtschaftsjahr vom 1…. bis zum 30./31. … eines jeden Jahres läuft.
Die Neuregelung wird wirksam ab ..
Anmerkung:
Um zu vermeiden, daß für alle Wohnungseigentümergemeinschaften das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist und sich nach Ablauf des Jahres die Routinearbeiten (Abrechnung, Jahresversammlung) häufen, kann eine Veränderung des Wirtschaftsjahres unabhängig vom Kalenderjahr sinnvoll sein.