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Beschluss-Vorschlag/Antrag:
Den Eigentümern …………. Wohnung Nr. …………….. und ……………… Wohnung Nr. 1 wird der Durchbruch (Ausführung nur durch Fachfirmen) zwischen 2 Etagen in ihren Wohnungen auf eigene Kosten gestattet. Voraussetzung ist die Vorlage eines statischen Gutachtens und – falls erforderliche – die Vorlage einer Baugenehmigung. Die Eigentümer Krutsch und Bestgen verpflichten sich, der Wohnungseigentümergemeinschaft / Verwalter von allen Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme anfallen, freizustellen. Die Abnahme der Bauleistungen soll aus Haftungsgründen durch einen Bau-sachverständigen auf Kosten der beiden Eigentümer erfolgen.