Mietvertrag kann wegen Abstellens von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus gekündigt werden

Recht zur fristlosen Kündigung wegen Abstellens von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus

Das Recht zur fristlosen Kündigung habe sich nach Ansicht des Amtsgerichts zum einen daraus ergeben, dass die Mieterin entgegen einer Bestimmung in der Hausordnung und trotz mehrfacher Abmahnungen Möbel und Gegenstände im Treppenhaus abgestellt hatte. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Mieterin unbelehrbar und nicht gewillt gewesen sei ihrer vertraglichen Pflichten nachzukommen. Vielmehr habe sie dagegen durchgängig und schwerwiegend verstoßen.

Amtsgericht Menden, Urteil vom 02.02.2014
– 4 C 286/13 –