Lärmbelästigung – fristlose Kündigung einer achtköpfige Familie

Ein Urteil des Amtsgerichts Münster (Az. 8 C 123/23) vom Februar 2024 bestätigt: Wiederholte und erhebliche Ruhestörung kann zur fristlosen Kündigung führen, insbesondere wenn trotz mehrfacher Abmahnungen keine Verhaltensänderung erfolgt.

Der Fall: Eine achtköpfige Familie verursachte in einem Mehrfamilienhaus durch nächtlichen Lärm, laute Diskussionen und Haushaltsgeräte nach 22 Uhr erhebliche Störungen. Nach fehlender Reaktion trotz wiederholter Abmahnungen sprach die Vermieterin die fristlose Kündigung aus – das Gericht bestätigte dies als wirksam .

Für Mieter gilt: Rücksicht ist Pflicht – wer Ruhezeiten dauerhaft missachtet und auf Abmahnungen nicht reagiert, riskiert den Wohnverlust.
Für Vermieter wichtig: Lärm gut dokumentieren (Protokolle, Zeugenaussagen, Abmahnungen) – das ist die Basis für eine rechtssichere Kündigung. Zeugenaussagen, Abmahnungen) – das ist die Basis für eine rechtssichere Kündigung.

Quelle: Amtsgerichts Münster (Az. 8 C 123/23)