OLG Zweibrücken (Beschluss vom 05.08.2026): Kein Bleiberecht für Ex-Partner ohne Mietvertrag

Wer nicht im Mietvertrag steht, hat nach der Kündigung und dem Auszug des Hauptmieters keinerlei Recht, in der Wohnung zu bleiben. Der Vermieter kann das Objekt herausverlangen und Schadensersatz fordern.

  • Der Fall: Nach dem Auszug und der Kündigung durch die eigentliche Mieterin weigerte sich deren Ex-Partner, die Wohnung zu räumen. Er verlangte sogar Schadensersatz von der Vermieterin für seine Auszugskosten.

  • Die Entscheidung: Das Pfälzische OLG Zweibrücken bestätigte die Urteile der Vorinstanz. Ein Besitzrecht leitet sich ausschließlich vom Hauptmieter ab – mit dessen Kündigung erlischt es vollständig.

  • Keine stillschweigende Verlängerung: Durch das bloße Verbleiben in den Räumen entsteht für Dritte weder ein eigenes Mietverhältnis noch ein Duldungsrecht, selbst wenn der Verbleib vorübergehend unbemerkt oder ungestört bleibt.

Der Beklagte zog seine Berufung nach dem deutlichen Hinweis des Senats zurück.