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Sofern ein Vermieter das Fällen eines Baumes veranlasst, so können die entstandenen Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, da es sich hierbei nicht um Betriebskosten handelt. Solche – i.d.R. nicht unbeträchtlichen Kosten – sind für den Mieter überraschend und nicht kalkulierbar. Dies ergibt sich alleine schon aus der erheblichen Lebensdauer von Bäumen. Die Kosten sind auch keine regelmäßig wiederkehrenden Kosten.
AG Hamburg-Blankenese, 14.1.2015 – Az: 531 C 227/13
Quelle: http://www.anwaltonline.com