Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben sich bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt. Auf die Klage eines Nachbarn sahen die Richter des Amtsgerichts Warendorf (Amtsgericht Warendorf, Urteil vom 19.08.1997
– 5 C 414/97 – ) im „Stöhnen beim Sexualverkehr und dabei laut ausgestoßenen Yippie-Rufen“ eine unzumutbare Belästigung. Die Mieter seien grundsätzlich verpflichtet, jegliche Geräuschentwicklung auf Zimmerlautstärke zu halten. Dies gelte auch für Geräusche, die bei der Ausübung des Sexualverkehrs entstünden.