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Auch mehrere Verstöße des Verwalters gegen seine Verwalterpflichten können das Vertrauensverhältnis nicht so beeinträchtigen, dass die Durchführung des Vertrages für weitere 11 Monate nicht zumutbar ist. § Entscheidend ist hierbei insbesondere, dass keinerlei Abmahnung des Verwalters erfolgte.
Urteil AG Bonn Urteil v. 7.4.2011, 27 C 21/10, ZMR 2011, 904 §