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Vermieter dürfen Mietern in der Hausordnung nicht generell verbieten, einen Kinderwagen im Flur abzustellen. Der Wagen darf nur niemanden behindern. Gibt es eine Fahrstuhl, ist es dem Mieter eventuell zuzumuten, daass er ihn mit in die Wohnung nimmt.
Gericht: Landgericht Hamburg
Aktenzeichen: Az. 316 S 110/91
Quelle: http://suche-urteile.de/