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Hier ein Riss im WC-Deckel, dort ein Fenstergriff, der sich nicht mehr bewegen lässt und schon ist Ihnen ein Anruf Ihres Mieters sicher: Bitte reparieren und zwar möglichst schnell!
Müssen Sie das? Schließlich haben Sie ja weder den Deckel noch den Fenstergriff kaputt gemacht! Tja, aber laut Gesetz sind Sie als Vermieter instandhaltungspflichtig. Und jetzt? Jetzt rettet Sie nur noch ein Blick in den Mietvertrag vor der „ Kostenfalle Kleinreparatur ”!
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