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Entstehen während eines Orkans durch herumfliegende Gebäudeteile Schäden, so haftet grundsätzlich der Gebäudeeigentümer. Es ist Sache des Eigentümers, sich zu vergewissern, das die Gebäudeverankerungen sturmbeständig sind. Andernfalls sind notfalls umgehend weitere Maßnahmen zu treffen.