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Einen eskalierten Nachbarstreit konnte in zweiter Instanz die 20. Zivilkammer des Landgerichts München I auf ungewöhnliche Art schlichten.
Vor dem Amtsgericht hatte die Antragstellerin, eine arbeitslose Münchnerin, gegen ihren Wohnungsnachbarn eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der für 6 Monate ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz ausgesprochen werden sollte.